Aus urheberrechtlichen
Gründen ist es nicht gestattet, Musikstücke in der Öffentlichkeit zu
verbreiten. Nur bei entsprechender Gebührenzahlung an die GEMA ist
es zulässig. Diese Kosten möchte ich mir und meinen
(potenziellen) Kunden lieber ersparen. Sie finden hier deshalb, um
wenigstens einen ersten Eindruck von meiner Stimme zu bekommen,
„nur“ zwei Demoaufnahmen.